Das deutsche Embryonenschutzgesetz von 1990 verbietet alle Leihmutterschaftsvereinbarungen, ob entgeltlich oder freiwillig.
Verträge und Vereinbarungen zwischen einer Leihmutter und den Wunscheltern haben nach deutschem Recht keine Rechtsgültigkeit.
Die Leihmutter darf über die Grundkosten der Schwangerschaft hinaus keine Kostenerstattung erhalten.
Werbung für eine Leihmutter oder Wunscheltern, die eine solche suchen, ist illegal und kann zu Geld- oder Gefängnisstrafen führen.
Kliniken und Agenturen dürfen die Organisation einer Leihmutterschaft in Deutschland nicht erleichtern oder unterstützen.
Die Leihmutter wird bei der Geburt immer als die rechtliche Mutter betrachtet, nicht die Wunscheltern.
Nach der Geburt können die Wunscheltern die Adoption des Leihmutterkindes anstreben, aber das ist schwierig.
Es gibt einige Befürworter der nichtkommerziellen, uneigennützigen Leihmutterschaft, aber sie ist derzeit noch verboten.
Unfruchtbare Paare, die eine Leihmutter wollen, müssen sich an andere Länder wenden, in denen die Leihmutterschaft legal ist.
Aufgrund des Embryonenschutzgesetzes wird jede Leihmutterschaft in Deutschland im Grunde als illegale Vereinbarung behandelt. Deutsche Wunscheltern haben keine andere Wahl, als ins Ausland zu gehen, wenn sie ein Kind per Leihmutterschaft austragen wollen oder müssen.
Unfruchtbare Paare oder Singles aus Deutschland können Familien gründen durch:
Adoption – Die Adoption von Kindern im Inland oder im Ausland ist legal und kann ein langwieriger Prozess sein, der eine Inlandsforschung erfordert.
Pflegefamilien – Die langfristige Pflege eines Kindes mit der Option, es später zu adoptieren, ist möglich.
Altruistische Leihmutterschaft – Eine freiwillige Vereinbarung mit einer Freundin/einem Familienmitglied als Leihmutter wird nicht strafrechtlich verfolgt, hat aber keine Rechtsgültigkeit.
Embryoadoption – Die Verwendung von gespendeten Embryonen für die IVF ist erlaubt und führt zur vollen rechtlichen Elternschaft.
Internationale Leihmutterschaft – Reise ins Ausland in ein Land, in dem die kommerzielle Leihmutterschaft legal ist. Die Ukraine und Georgien sind häufige Ziele.
Für deutsche Wunscheltern, die ein durch internationale Leihmutterschaft geborenes Kind nach Deutschland zurückbringen, kann es einige rechtliche und administrative Herausforderungen geben:
Staatsbürgerschaft – Das Kind erhält nicht automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Eltern müssen die deutsche Staatsbürgerschaft auf dem richtigen Weg beantragen.
Geburtsurkunde – Die ordnungsgemäße Übersetzung und Beglaubigung der ausländischen Geburtsurkunde kann sich als schwierig erweisen. Es kann Probleme geben, wenn statt der Leihmutter die Wunscheltern eingetragen sind.
Rechtliche Elternschaft – Ohne Leihmutterschaftsgesetze kann es schwierig sein, eine rechtliche Eltern-Kind-Beziehung zu begründen und deutsche Dokumente zu erhalten. Möglicherweise sind Gerichts- oder Adoptionsbeschlüsse erforderlich.
Reisedokumente – Die Eltern müssen Reisepässe, Visa und Ausreisegenehmigungen beantragen, um mit dem Kind zurückreisen zu können. Dies kann zu Komplikationen führen.
Krankenversicherung – Um das im Ausland geborene Kind schnell bei der Versicherung der Eltern anzumelden, können bürokratische Hürden erforderlich sein.
Ethische Bedenken – Einige Behörden missbilligen die internationale Leihmutterschaft und nehmen die Fälle unter Umständen genau unter die Lupe. Es muss vermieden werden, dass der Eindruck entsteht, es handele sich um Menschenhandel.
Gesellschaftliche Stigmatisierung – Trotz zunehmender Offenheit gibt es nach wie vor gesellschaftliche Tabus im Zusammenhang mit Leihmutterschaft. Die Eltern halten ihre Herkunft oft geheim.
Da die Leihmutterschaft in Deutschland gesetzlich verboten ist, ist das deutsche System nicht darauf ausgelegt, im Ausland durch Leihmutterschaft geborene Kinder problemlos zu integrieren.
Fachkundige juristische Hilfe ist unerlässlich, um sich in dem komplexen Verwaltungsverfahren zurechtzufinden und Fallstricke zu vermeiden. Die meisten Wunscheltern sind jedoch letztendlich erfolgreich.
Die direkte Bezahlung einer Leihmutter in Deutschland ist illegal.
Die folgenden Kosten fallen jedoch in der Regel im Zusammenhang mit einer Leihmutterschaft an:
Medizinische Kosten: In Deutschland können die Kosten für eine künstliche Befruchtung und die Schwangerschaftsbetreuung etwa 15.000 bis 20.000 Euro betragen.
Reisekosten: Da die Leihmutterschaft in Deutschland illegal ist, reisen viele Paare ins Ausland, wo zusätzliche Kosten für Flüge, Unterkunft etc. anfallen.
Agenturgebühren: Bei einer Leihmutterschaft im Ausland können die Gebühren der Leihmutterschaftsagentur zwischen 15.000 und 30.000 Euro liegen.
Anwaltskosten: Für die rechtliche Vertretung und Absicherung fallen oft weitere 10.000 bis 15.000 Euro an.
Aufwandsentschädigung: In Ländern, in denen die Leihmutterschaft legal ist, kann die Leihmutter eine Aufwandsentschädigung von etwa 25.000 bis 50.000 Euro erhalten.
Insgesamt können die kosten einer Leihmutterschaft schnell 60.000 bis 100.000 Euro und mehr betragen. Trotz des Verbots in Deutschland macht die eigentliche „Bezahlung“ der Leihmutter nur einen Teil der Gesamtkosten aus. Auch die medizinischen, rechtlichen und organisatorischen Aspekte verursachen hohe Kosten.
Co-Elternschaft – Ein Kind mit einer anderen ledigen Person/einem anderen Paar außerhalb der Ehe großziehen. Erfordert eine rechtliche Planung.
Fertilitätstourismus – Reisen für IVF mit eigenen Eizellen/Sperma in Kombination mit internationaler Leihmutterschaft.
Anwaltschaft für Gesetzesänderungen – Unfruchtbarkeitsgruppen setzen sich für die Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft und die Lockerung der IVF-Beschränkungen ein.
Bislang müssen unfruchtbare deutsche Paare entweder schwierige Umwege gehen oder sich ins Ausland begeben, wenn sie eine Leihmutter benötigen oder sich biologische Kinder wünschen. Es besteht der Druck, geregelte Wege zu schaffen.